Haustechnikplanung

Umfassende Beratung

Wir bieten Ihnen umfassende Leistungen im Bereich der Haustechnikplanung an. So planen wir:

I. PLANUNGSLEISTUNGEN

1. Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)

Klärung der Aufgabenstellung der Technischen Ausrüstung im Einvernehmen mit dem
Auftraggeber und dem Objektplaner, insbesondere in technischen und wirtschaftlichen
Grundsatzfragen
Analyse der Grundlagenermittlung
Erarbeiten eines Planungskonzeptes mit überschlägiger Auslegung der wichtigsten Systeme
und Anlagenteile einschließlich Untersuchungen der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach
gleichen Anforderungen mit skizzenhafter Darstellung zur Integrierung in die Objektplanung
einschließlich Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung
Aufstellen eines Funktionsschemas beziehungsweise Prinzipschaltbildes fürAnlagen
Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge, Vorgänge und
Bedingungen
Mitwirken bei Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich
Beteiligten über die Bewilligungsfähigkeit
Mitwirken bei der Kostenprognose
Zusammenstellen der Vorplanungs-Ergebnisse

2. Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)

Weiterführen des Planungskonzeptes (stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung) als Folgeleistung zur Leistungsphase 1 und unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zum vollständigen Entwurf

Festlegen der Systeme und Anlagenteile, Berechnung und Bemessung sowie zeichnerische Darstellung und Anlagenbeschreibung (ohne Dimensionen)

Angabe und Abstimmung der für die Vorstatik notwendigen Durchführungen
und Lastangaben (ohne Anfertigen von Schlitz-und Aussparungsplänen)

Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Bewilligungsfähigkeit

Mitwirken bei der Kostenschätzung

3. Bewilligungsplanung (Einreichplanung)
Mitwirken bei der Erarbeitung der fachspezifischen Vorlagen als Folgeleistungen
zu den Leistungsphasen 1 und 2 für die nach den öffentlich –rechtlichen Vorschriften erforderlichen Bewilligungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf
Ausnahmen und Befreiungen sowie notwendige Verhandlungen mit Behörden

Vervollständigen und Anpassen der Planungsleistungen, Beschreibungen und Berechnungen
Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen für die behördlichen Bewilligungen im vorgeschriebenen Umfang

Mitwirken bei Erläuterungen und Verhandlungen mit Behörden





4. Projektsplanung
Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 2 und 3 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachleistungen als Grundlage für die Montageplanung für die ausführenden Firmen

Zeichnerische Darstellung der Anlagen mit Dimensionen (keine Montage- und Werkstattzeichnungen)

Anfertigen von Schlitz und Aussparungsplänen - d.h. Bauangaben soweit statisch erforderlich

5. Vorbereitung der Vergabe (Ausschreibung)
Ermitteln von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen in Abstimmung mit Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter

Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsgruppen





6. Mitwirken bei der Vergabe
Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Leistungs-Gruppen

Mitwirken bei der Verhandlung mit Bietern in fachtechnischen Fragen.

Mitwirken bei der Auftragserteilung in fachtechnischen Fragen.


II. FACHBAUAUFSICHT

7. Fachbauaufsicht (Bauüberwachung)

Überwachen der Ausführung der technischen Anlage auf Übereinstimmung mit den
behördlichen Bewilligungen, den Montageplänen der ausführenden Unternehmen, den
Leistungsbeschreibungen oder Leistungsverzeichnissen sowie nach den allgemeinen
anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften
Mitwirken bei dem Erstellen und Überwachen eines Zeitplanes (Balkendiagramm)
Mitwirken bei dem Führen eines Baubuches – Kontrolle der Eintragungen der Ausführenden
Mitwirkung bei der Kostenverfolgung

8. Abnahme

Fachtechnische Abnahmen der Leistungen und Feststellen der Mängel
Teilnahme bei behördlichen Abnahmen, prüfen der von den ausführenden Unternehmen
zu erstellenden Revisionsunterlagen, Bedienungsanleitungen, Prüfprotokollen,
Bestandsplänen usw. auf Vollzähligkeit
Mitwirken beim Auflisten der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche
Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel

9. Rechnungsprüfung

Überprüfen der von den ausführenden Unternehmen erstellten Aufmaße (Aufmaßliste,
Aufmaßpläne)
Rechnungsprüfungen
Mitwirken bei der Kostenfeststellung





Für Preisauskünfte stehen wir nach einer Analyse der Aufgabenstellung gerne zur Verfügung!